Die EU hat entschieden: Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO) darf ab dem 01.09.2025 nicht mehr in kosmetischen Produkten verwendet werden.
Das betrifft auch UV-Gele und Gellacke – und sorgt aktuell für viele Unsicherheiten bei Studios, Profis und Kundinnen.
Wir klären für dich die wichtigsten Fragen & Antworten zum TPO-Verbot. 👇
🔬 Was ist TPO überhaupt?
TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) ist ein Photoinitiator, der in vielen UV-härtenden Nagelprodukten eingesetzt wurde, damit das Gel oder der Lack zuverlässig aushärtet.
Bislang war das eine gängige und sichere Lösung. Doch durch die neue Einstufung als CMR-Stoff Kategorie 1B (reproduktionstoxisch) muss TPO nun vollständig aus kosmetischen Produkten verbannt werden.
📖 Warum ist TPO verboten?
Die rechtliche Grundlage ist Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
Darin heißt es: Sobald ein Stoff offiziell als CMR 1A oder 1B eingestuft ist, darf er in Kosmetikprodukten nicht mehr verwendet werden – außer, es gibt eine wissenschaftlich geprüfte Ausnahmegenehmigung.
👉 Für TPO hat niemand eine Ausnahme beantragt.
👉 Deshalb gilt ab 1. September 2025 ein vollständiges Verbot.
📅 Ab wann gilt das Verbot?
Der entscheidende Stichtag ist der 01.09.2025.
Ab diesem Datum:
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❌ dürfen keine neuen Produkte mit TPO mehr auf den Markt gebracht werden.
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❌ dürfen bereits gekaufte Restbestände nicht mehr verkauft, verschenkt oder an Profis weitergegeben werden.
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✅ Nur private Verbraucherinnen dürfen vorhandene TPO-Produkte noch für sich selbst nutzen.
💅 Was bedeutet das für Nagelstudios & Profis?
Das Wichtigste: Professionelle Nutzung ist verboten.
Auch wenn du dein Gel oder Gellack schon lange vor dem Stichtag gekauft hast – ab dem 01.09.2025 darfst du es nicht mehr an Kundinnen anwenden.
👉 Grund: Jede Anwendung im Studio gilt als „Bereitstellung auf dem Markt“ – und ist damit rechtlich untersagt.
❓ Häufige Frage: „Aber TPO ist doch polymerisiert – wo ist das Risiko?“
Stimmt – TPO wird beim Aushärten im Gel eingebunden.
2015 kam die SCCS (Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit) sogar zu dem Schluss, dass bis zu 5 % TPO in professionellen Gelen sicher sei.
❗ Doch diese Einschätzung ist jetzt überholt.
Die neue CMR 1B-Einstufung macht ältere Gutachten ungültig.
➡️ Ohne ein neues, positives Gutachten bleibt das Verbot bestehen.
🛑 Kein „Abverkauf“ erlaubt
Anders als beim Glitter- bzw. Microplastik-Verbot, wo lange Übergangsfristen galten, gibt es beim TPO-Ban keine Schonfrist.
Das heißt:
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Keine Übergangszeit.
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Kein Restpostenverkauf.
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Kein „Use-Up“ für Studios.
✅ Was solltest du jetzt tun?
Damit du sicher & rechtskonform bleibst, gilt:
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Bestände prüfen – alle TPO-haltigen Produkte identifizieren.
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Lager bereinigen – TPO-Produkte aus dem Studio entfernen.
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Auf Alternativen umsteigen – es gibt bereits viele moderne TPO-freie UV-Gele.
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Kundinnen informieren – Transparenz schafft Vertrauen.
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Zukunft im Blick behalten – rechtzeitig über neue EU-Vorgaben informieren.
🚀 Fazit: Zukunftssichere Nägel ohne TPO
Ab dem 01.09.2025 gilt in der gesamten EU: TPO ist tabu.
Keine Anwendung im Studio, kein Verkauf, keine Weitergabe.
👉 Für dich bedeutet das: Umstieg auf TPO-freie Produkte – sicher, gesetzeskonform und zukunftsorientiert.
💅 Bei Rockstar Nails findest du schon heute eine große Auswahl an 100 % TPO-freien UV-Gelen – für schöne Nägel ohne Risiko.
💡 Tipp für dich:
Hast du noch Fragen zum TPO-Ban oder möchtest direkt auf sichere Alternativen umsteigen?
➡️ Schreib uns in den Kommentaren oder entdecke unsere TPO-freie Kollektion im Shop.